Termine der Motorradtouren

Daten der Touren für den Zeitraum 2010/2011

Die Entdecker-Tour
(Tour 1)
Die Passstraßen-Tour
(Tour 2)
Die Abenteurer-Tour
(Tour 3)
25.10.2010 - 31.10.2010 Termine können individuell nach Absprache ab 2 Personen gebucht werden! 01.12.2010 - 07.12.2010
01.11.2010 - 07.11.2010
03.04.2011 - 09.04.2011 14.03.2011 - 20.03.2011
20.04.2011 - 26.04.2011

Preisliste für Motorradtouren und Unterkunft 2010 / 2011

pro Person im DZ bei Mindestteilnahme von 2 Personen

Reisedauer Studio Doppelzimmer Sozius
Studio/Doppelzimmer
Einzelzimmerzuschlag
Studio/Doppelzimmer
Die Entdecker-Tour (Tour 1)
6 Reisetage
ZAR 14046 » in Euro
Infos zur Unterkunft
ZAR 13746 » in Euro
Infos zur Unterkunft
ZAR 8670/8370
Infos zur Unterkunft
ZAR 960/810
Infos zur Unterkunft
Die Passstraßen-Tour (Tour 2)
4 Reisetage
ZAR 9503 » in Euro
Infos zur Unterkunft
ZAR 9353 » in Euro
Infos zur Unterkunft
ZAR 5065/4965
Infos zur Unterkunft
ZAR 430/400
Infos zur Unterkunft
Die Abenteurer-Tour (Tour 3)
7 Reisetage
ZAR 16274 » in Euro
Infos zur Unterkunft
ZAR 15974 » in Euro
Infos zur Unterkunft
ZAR 9210/9110
Infos zur Unterkunft
ZAR 960/810
Infos zur Unterkunft

Informationen zu den Leistungen der Motorradtouren

Beschreibung der Kostenverteilung der inklusiven und exklusiven Leistungen

Tour 1: BMW F650/2 GS wie beschrieben für 5 Tage, 6 Übernachtungen in der gewünschten Kategorie
Inklusive: Halbpension, aller Eintrittsgelder, Flughafentransfer, Packtaschen
Exklusive: Flüge, Reiseversicherung, Benzin, Getränke, Kosten für Restaurantbesuchen etc. unterwegs

Tour 2: BMW F650/2 GS wie beschrieben für 4 Tage, 3 Übernachtungen in der gewünschten Kategorie
Inklusive: Halbpension (unterwegs DZ), aller Eintrittsgelder während der Touren, Packtaschen
Exklusive: Flüge, Reiserversicherung,, Benzin, Getränke, Kosten für Restaurantbesuchen etc. unterwegs, Flughafentransfer (auf Wunsch möglich)

Tour 3: BMW F650/2 GS wie beschrieben für 7 Tage, 6 Übernachtungen in der gewünschten Kategorie (unterwegs DZ)
Inklusive: Halbpension, aller Eintrittsgelder während der Touren, Packtaschen
Exklusive: Flüge, Reiserversicherung, Benzin, Getränke, Kosten für Restaurantbesuchen etc. unterwegs, Flughafentransfer (auf Wunsch möglich)

Helme, Motorradjacken und Handschuhe stehen in kleiner Anzahl zum Verleih zur Verfügung. Wir empfehlen aber, das Mitbringen der eigenen Ausrüstung.

Reisebedingungen für unsere Motorradtouren

Bei Buchung akzeptieren Sie folgende Geschäftsbedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Firma KhashaMongo Motorbike Tours den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann per Internetformular, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei, oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
2.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn weniger als 30 Tage, so zahlen Sie bitte den gesamten Reisepreis gegen Aushändigung der Reiseunterlagen sofort.

3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Website (www.motorradtouren-suedafrika.de) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Die auf unserer Website enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, bzw. erscheinen Sie nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten angegebenen Zeiten am Abflughafen, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und der eventuellen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen sind die Rücktrittsgebühren der pauschalisiert.
5.3 Standard-Rücktrittgebühren:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 15%
29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 25%
21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%
14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 75%
ab 07. Tag bis Reisantritt 100%

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die Firma KhashaMongo Motorbike Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Firma KhashaMongo Motorbike Toures nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
7.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer auf unserer Website und/oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir werden Sie nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hier von sofort in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück.
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Firma KhashaMongo Motorbike Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der Firma KhashaMongo Motorbike Tours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen.

9. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a. Die gewissenhafte Reisevorbereitung
b. Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers
c. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
d. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
e. Für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person

10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Reise von uns nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt wird
Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4 Schadensersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für alle gegen die Firma KhashaMongo Motorbike Toures gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.
11.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Firma KhashaMongo Motorbike Tours, 39 Nerina Ave. Somerset West 7130, geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Für die Einhaltung, der für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen in Bezug auf die Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Veranstalter und Sitz:
Gerichtsstand Kapstadt
KhashaMongo Motorbike Tours
39 Nerina Avenue
Somerset West 7130

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